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Bestimmungen für "Zahlungen ohne PayPal-Konto"

 

 

 

  1. PayPals Service “Zahlungen ohne PayPal-Konto“ wird durch PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. für Online-Händler und andere Inhaber von PayPal-Konten, die Geld erhalten möchten, erbracht. PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. ist als Kreditinstitut in Luxemburg lizenziert und wird von der Commission de Surveillance du Secteur Financier beaufsichtigt.
     
  2. Der Service ermöglicht es Online-Händlern, Güter und Dienstleistungen an Personen zu verkaufen, die kein PayPal-Konto haben (nachfolgend „Dritte“ oder „Sie“). Wenn PayPal Geld von dem jeweiligen Dritten empfängt, gibt PayPal eine Summe von E-Geld, die dem Kaufpreis entspricht, an den Händler aus. Das E-Geld wird dem PayPal-Konto des Online-Händlers als Zahlung für die gekauften Güter oder Dienstleistungen gutgeschrieben.
    Der Service ermöglicht es außerdem anderen Inhabern von PayPal-Konten (z.B. Inhabern von Privatkonten), Zahlungen von Dritten, die kein PayPal-Konto haben, anzufordern. In diesem Fall zahlt der Dritte den angeforderten Betrag an PayPal und PayPal schreibt dem Inhaber des PayPal-Kontos daraufhin den entsprechenden Betrag als E-Geld auf dem PayPal-Konto gut.

    Falls für den Händler oder den Inhaber des PayPal-Kontos PayPal-Gebühren anfallen, werden diese automatisch mit dem E-Geld-Betrag verrechnet.
     
  3. PayPal wird kein PayPal-Konto für Sie eröffnen, wenn Sie uns Geld zahlen, und wir dem Händler oder einem anderen Inhaber eines PayPal-Kontos daraufhin E-Geld auf dem PayPal-Konto gutschreiben. Wir werden die Daten, welche Sie angeben, in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzbestimmungen speichern, damit Zahlungen in gleicher Weise in der Zukunft gemacht werden können, damit wir die Verwendung von “Zahlungen ohne PayPal-Konto“ zum Zweck des Risikomanagements und Compliance überwachen können und damit wir Ihnen die eventuelle Eröffnung eines PayPal-Kontos in der Zukunft erleichtern können.
     
  4. PayPal prüft die Häufigkeit der Transaktionen sowie Transaktionsbeträge, wenn Sie Geld an uns zahlen und wir dem Händler oder einem anderen Inhaber eines PayPal-Kontos daraufhin E-Geld gutschreiben. Wenn diese Transaktionen regelmäßig vorkommen oder bestimmte Schwellenbeträge überstreiten, können wir Sie auffordern, ein PayPal-Konto zu eröffnen. Um ein PayPal-Konto zu eröffnen, müssen Sie dann die PayPal-Nutzungsbedingungen akzeptieren, welche das Verhältnis zwischen PayPal und Inhabern von PayPal-Konten regeln.
     
  5. Bitte beachten Sie, dass „Zahlungen ohne PayPal-Konto“ Sie nicht zu den Vorteilen berechtigt, die mit einem PayPal-Konto verbunden sind. Sie haben beispielsweise keinen Anspruch auf Käuferschutz nach unserer Käuferschutzrichtlinie. Sie mögen aber anderen Rechte gegenüber der Bank haben, die Ihre Kreditkarte herausgegeben hat.

    Auch wenn Sie bereits Inhaber eines PayPal-Kontos sind, haben Sie für Transaktionen, für welche Sie „Zahlung ohne PayPal-Konto“ nutzen, keinen Anspruch auf Käuferschutz.

    Dennoch können Sie als Teil unseres Service für eBay vom Käuferschutz für Einkäufe auf www.ebay.de nach Maßgabe der Käuferschutzrichtlinie profitieren.