Informationen zur Identitätsprüfung bei PayPal und zum Datenaustausch mit Kreditauskunfteien (Bonitätsauskunft)

 

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Informationen zur Identitätsprüfung bei PayPal und zum Datenaustausch mit Kreditauskunfteien (Bonitätsauskunft) 

Zuletzt aktualisiert am 18. Dezember 2018

 

Was ist eine Identitätsprüfung?

Gerade der bargeldlose Zahlungsverkehr erfordert zuverlässige Verfahren zur Überprüfung der Identität der Beteiligten. Um unsere Kunden vor Betrug zu schützen und einen reibungslosen und sicheren Zahlungsverkehr und Datenaustausch gewährleisten zu können, führen wir deshalb Identitätsprüfungen durch.

Indem Sie einer Identitätsprüfung zustimmen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die angegebenen persönlichen Daten (derzeit Vor- und Nachname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort sowie Geburtsdatum) mit bestehenden Datenbanken von externen Auskunfteien wie SCHUFA abgleichen.

Detaillierte aktuelle Informationen zu der Art und den jeweiligen Auskunfteien, mit denen wir zusammenarbeiten, finden Sie in unseren Datenschutzgrundsätzen auf unserer Website www.paypal.de bzw. falls Sie über kein PayPal-Konto verfügen, in den "PayPal-Datenschutzgrundsätzen für von PayPal abgewickelte Zahlungen".

Ein weiterer Datenaustausch bzw. eine Übermittlung einer eventuell abweichenden Anschrift im Rahmen der Identitätsprüfung und Speicherung Ihrer Daten im Datenbestand der Auskunfteien findet ohne eine weitere Zustimmung Ihrerseits nicht statt. Die Tatsache der Überprüfung kann jedoch aus Gründen der Nachweisbarkeit in der Datenbank der jeweiligen Auskunftei für eine bestimmte Zeit gespeichert werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Auskunftei.

Was ist eine Bonitätsauskunft?

Einige unserer Dienste erfordern, dass wir für unsere Kunden in Vorleistung gehen (etwa wenn Sie mit Lastschrift bezahlen wollen, im Rahmen von PayPal-Kreditprodukten oder wenn Sie als unser Kunde und Verkäufer nicht in der Lage sind, einen Auftrag auszuführen und wir dem Käufer gegenüber erstattungspflichtig sind, ohne von Seiten des Verkäufers den jeweiligen Betrag erstattet zu bekommen). Einige unserer Dienste umfassen weiterhin den Service, über Käufer eine Bonitätsauskunft einzuholen, wenn unser Kunde und Verkäufer diesen einen Kredit einzuräumen beabsichtigt. Es ist Teil des PayPal-Versprechens, Zahlungen den Zahlungsempfängern so schnell wie möglich gutzuschreiben und einbehaltene Zahlungen und Reserven auf das Notwendigste zu reduzieren. Deshalb ist es notwendig, dass wir uns die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit unserer Kunden für bestimmte Dienste durch eine Bonitätsauskunft bestätigen lassen. In unseren Datenschutzgrundsätzen auf unserer Website www.paypal.de bzw. in den PayPal-Datenschutzgrundsätzen für von PayPal abgewickelte Zahlungen finden Sie eine jeweils aktuelle Liste der Auskunfteien, bei denen wir gegebenenfalls Bonitätsauskünfte anfragen.

Welche Daten beinhaltet die PayPal-Anfrage an die Kreditauskunfteien im Rahmen einer Bonitätsauskunft? Welche Daten verbleiben bei der Auskunftei?

Mit Ihrer Zustimmung zur Bonitätsprüfung und zu unseren Datenschutzgrundsätzen befreien Sie PayPal wie folgt vom Bankgeheimnis und erklären sich mit der Weitergabe folgender Daten an externe Auskunfteien wie SCHUFA und/oder infoscore Consumer Data einverstanden:

  1. Daten, um die Kreditauskunft einzuholen: Name, Geburtsdatum, Adresse und Bankdaten. (Diese Daten und die Tatsache der Überprüfung können von der Auskunftei für eine bestimmte Zeit zu Nachweiszwecken in der Datenbank gespeichert werden.)
  2. Daten über die Beantragung, die Aufnahme (in jedem Fall Kreditnehmer und Kreditbetrag bzw. Limits sowie bei Ratenkrediten zusätzlich Laufzeit und Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z.B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) des Kredits.
  3. Gegebenenfalls Informationen über nicht vertragsgemäßes Verhalten Ihrerseits: PayPal kann Daten über gegen Sie bestehende fällige Forderungen übermitteln. Dies ist zulässig, wenn Sie die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht haben, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen PayPals oder Dritter erforderlich ist und (i) die Forderung vollstreckbar ist oder Sie die Forderung ausdrücklich anerkannt haben oder (ii) Sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sind, PayPal Sie rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und Sie die Forderung nicht bestritten haben oder (iii) das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von PayPal fristlos gekündigt werden kann und PayPal Sie über die bevorstehende Datenübermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus kann PayPal auch Daten über sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. (Diese Tatsachen werden in der Datenbank der Auskunftei gespeichert und können u.a. zur Ermittlung Ihres Scoringwertes bei der Auskunftei verwendet werden.)
  4. Ggf. dürfen weitere Informationen weitergegeben werden, wie in unseren dann geltenden Datenschutzgrundsätzen genannt, soweit eine Änderung der Datenschutzgrundsätze für Sie bindend ist.

Die Weitergabe von Angaben über Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Kontostand oder zu einzelnen Transaktionen an eine Auskunftei im Rahmen der Identitätsprüfung und Speicherung Ihrer Daten im Datenbestand der Auskunfteien findet ohne eine weitere Zustimmung Ihrerseits nicht statt.

Die Auskunfteien, mit denen wir zusammenarbeiten, einschließlich ihrer Kontaktdaten sowie weiterer Informationen über die Verwendung der Daten durch diese Auskunfteien und Ihre Auskunftsrechte bei den Auskunfteien, finden Sie jeweils aktuell im Anhang zu unseren Datenschutzgrundsätzen auf unserer Website www.paypal.de bzw. in den PayPal-Datenschutzgrundsätzen für von PayPal abgewickelte Zahlungen. Bitte informieren Sie sich hierzu auch in den entsprechenden Bestimmungen der jeweiligen Auskunftei.

Welche Informationen bekommt PayPal im Falle einer Bonitätsauskunft auf Anfrage von den Kreditauskunfteien?

Mit Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen und unseren Datenschutzgrundsätzen befreien Sie uns wie folgt von jedem möglicherweise anwendbaren Bankgeheimnis und ermöglichen es uns, im Rahmen einer Bonitätsauskunft folgende Informationen von Kreditauskunfteien zu erhalten:

  1. Bestätigung der Details zu Ihrer Identität, inkl. Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums.
  2. Informationen zur voraussichtlichen Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit in Form eines Scoringwertes aus beispielsweise persönlichen und demografischen Daten, Finanzdaten und Zahlungserfahrungen zur Prognose einer Ausfallwahrscheinlichkeit. Für die Berechnung des Scoringwertes kann die Kreditauskunftei, basierend auf einem mathematisch-statistischen Verfahren, auch demografische Daten nutzen.
  3. Informationen zu Ihren Bankkonten (hier wird beispielsweise geprüft, ob die Details des Bankkontos mit den Stammdaten aus Name und Adresse übereinstimmen).

Bitte informieren Sie sich in unseren Datenschutzgrundsätzen bzw. in den PayPal-Datenschutzgrundsätzen für von PayPal abgewickelte Zahlungen, welche weiteren Informationen über Sie wir möglicherweise von externen Dritten erhalten.

Welche sonstigen Prüfungen kann PayPal zur Risiko-und Betrugsprävention durchführen?

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Auskunfteien und sonstigen Dritten, mit denen wir z.B. bei Risikoprüfungen und zur Betrugsprävention sowie zur Erhöhung der Sicherheit unserer Zahlungsdienste zusammenarbeiten, finden Sie – jeweils aktuell – in unseren Datenschutzgrundsätzen auf unserer Webseite www.paypal.de bzw. in den PayPal-Datenschutzgrundsätzen für von PayPal abgewickelte Zahlungen.

 

SCHUFA Hinweis gemäß Ziffer 1.2 b) bzw. a) und b) (SCHUFA-FraudPreCheck und Bonitätsprüfung)

„Datenübermittlung an die SCHUFA

 

PayPal übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Geschäftspartners* oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies umfasst auch die Betrugsprävention.

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Unabhängig vom Bonitätsscoring unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner durch Profilbildungen bei der Erkennung auffälliger Sachverhalte (z. B. zum Zwecke der Betrugsprävention im Versandhandel). Hierzu erfolgt eine Analyse von Anfragen von Vertragspartnern der SCHUFA, um diese auf potenzielle Auffälligkeiten hin zu prüfen. In diese Berechnung, die für den jeweiligen Vertragspartner individuell erfolgt, können auch Anschriftendaten, Informationen ob und in welcher Funktion in allgemein zugänglichen Quellen ein Eintrag zu einer Person des öffentlichen Lebens mit übereinstimmenden Personendaten existiert, sowie aggregierte statistische Informationen aus dem SCHUFA-Datenbestand einfließen. Auswirkungen auf die Bonitätsbeurteilung und das Bonitätsscoring hat dieses Verfahren nicht.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.“