Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden
- PayPal-Leitfaden zu Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden
- Reguliert von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) ist die PayPal Holdings Inc. einer der inzwischen weltweit beliebtesten Zahlungsdienstleister.
- Um die sichere Nutzung der PayPal-Plattform und die Zusammenarbeit mit lokalen, nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden zu fördern, hat PayPal Holding Inc. ein Global Investigations (GI)-Team eingerichtet.
Ressourcen für Untersuchungen
Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, die für ihre Ermittlungsarbeit Unterstützung und Informationen in Zusammenhang mit PayPal benötigen, können sich an das GI-Team wenden.
Folgende Ressourcen stehen ausschließlich Vertretern von Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung
Richter, Polizeidienststellen oder Regierungsbehörden in Deutschland können Anfragen bezüglich der Bereitstellung von PayPal-Daten über https://safetyhub.paypalcorp.com einreichen.
Für allgemeine Anfragen steht die E-Mail-Adresse ermittlungen@paypal.de zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dieser Service ausschließlich für die Strafverfolgungsbehörden bereitgestellt wird und über die angegebenen Kontaktstellen keine Kundenanfragen beantwortet werden.
Laden Sie sich ausführliche Anleitungen zu PayPal herunter:
PayPal-Leitfaden zu Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden
Wichtige Anmerkung
In Einhaltung des Gesetzes vom 05. April 1993 Artikel 2, müssen alle PayPal-Anfragen von Finanzbehörden sowie Behörden, die nicht den Strafverfolgungsbehörden angehören, direkt an an die luxemburgischen Behörden gerichtet werden.