Ressourcen für Untersuchungen

Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, die für ihre Ermittlungsarbeit Unterstützung und Informationen in Zusammenhang mit PayPal benötigen, können sich an das GI-Team wenden.

Wichtige Anmerkung

In Einhaltung des Gesetzes vom 05. April 1993 Artikel 2, müssen alle PayPal-Anfragen von Finanzbehörden sowie Behörden, die nicht den Strafverfolgungsbehörden angehören, direkt an an die luxemburgischen Behörden gerichtet werden.