PayPal-Verkäuferschutz

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2024

 

Was fällt unter den PayPal-Verkäuferschutz?

Wenn Sie eine Ware oder Dienstleistung an einen Käufer verkaufen, sind Sie unter Umständen zur Inanspruchnahme des PayPal-Verkäuferschutzes berechtigt. Die Bedingungen des PayPal-Verkäuferschutzes sind hier festgelegt. Sie sind Bestandteil der Nutzungsbedingungen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sind Sie nach dem PayPal-Verkäuferschutz berechtigt, den vollen Kaufpreis einzubehalten. Ob ein Anspruch unter den PayPal-Verkäuferschutz fällt, entscheidet PayPal nach eigenem Ermessen. Die Entscheidung ergeht auf Grundlage der Zulässigkeitsvoraussetzungen, der im Verfahren bereitgestellten Informationen und Unterlagen sowie aller sonstigen Informationen, die PayPal im jeweiligen Einzelfall für sachdienlich erachtet. Es besteht keine Begrenzung für die Anzahl der Zahlungen, die für den PayPal-Verkäuferschutz berechtigt sind. Auf der Seite "Transaktionsdetails" in Ihrem PayPal-Konto können Sie nachsehen, ob Ihre Transaktion unter den Schutz im Rahmen dieses Programms fällt.

Der PayPal-Verkäuferschutz kann zur Anwendung kommen, wenn ein Käufer vorbringt, dass:

  • er eine von seinem PayPal-Konto vorgenommene Zahlung nicht genehmigt hat oder nicht in deren Genuss gekommen ist (Käuferschutzantrag wegen "nicht genehmigter Transaktion") und die nicht genehmigte Transaktion in einer von PayPal gehosteten Umgebung durchgeführt wurde, oder
  • den Artikel nicht von Ihnen erhalten hat (Käuferschutzantrag aus dem Grund "Artikel nicht erhalten"). Davon ausgenommen sind Käuferschutzanträge aus dem Grund "Artikel nicht erhalten", die von Käufern bei kartenfinanzierten Transaktionen in Form eines Rückbuchungsersuchens bei ihren Kreditkartenanbietern gestellt werden.

Der PayPal-Verkäuferschutz kann auch dann zur Anwendung kommen, wenn eine Transaktion aufgrund einer erfolgreichen Kreditkartenrückbuchung auf Veranlassung des Käufers rückgängig gemacht wird, weil der Käufer die kartenfinanzierte Zahlung nicht genehmigt hat, oder eine bankfinanzierte Zahlung durch die Bank des Käufers zurückgebucht wird.

Dieser Abschnitt beschreibt die Bedeutung des PayPal-Verkäuferschutzes für Sie. Sie sollten aber auch die Auswirkungen des PayPal-Käuferschutzes für Verkäufer kennen.

 

Grundvoraussetzungen

Um den PayPal-Verkäuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen alle folgenden allgemeinen Voraussetzungen sowie alle maßgeblichen besonderen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Standardadresse zu Ihrem PayPal-Konto muss sich in der Schweiz befinden.
  • Bei Käuferschutzanträgen wegen nicht genehmigten Transaktionen müssen Sie innerhalb von zwei Tagen, nachdem PayPal Sie über den Konflikt oder die Rückbuchung benachrichtigt hat, einen geeigneten Versand- oder Lieferbeleg vorlegen, aus dem sich ergibt, dass der Artikel versendet oder dem Käufer bereitgestellt wurde. Benachrichtigt PayPal Sie beispielsweise am 1. September über einen Käuferschutzantrag wegen einer nicht genehmigten Transaktion, muss aus dem Lieferbeleg hervorgehen, dass der Artikel spätestens am 3. September an den Käufer versendet wurde. Andernfalls greift der PayPal-Verkäuferschutz nicht ein.
  • Bei dem Artikel muss es sich entweder um ein versandfähiges, materielles Gut oder um ein immaterielles Gut handeln, bei dem die besonderen Voraussetzungen für immaterielle Güter erfüllt sind.
  • Sie müssen den Artikel an die Lieferadresse versenden, die auf der Seite "Transaktionsdetails" zu der Transaktion in Ihrem PayPal-Konto aufgeführt ist. Wenn Sie den Artikel zunächst an die Lieferadresse des Empfängers versenden, die auf der Seite "Transaktionsdetails" aufgeführt ist, der Artikel später aber an eine andere Adresse weitergeleitet wird, gilt der PayPal-Verkäuferschutz nicht. Damit Sie einen gültigen Versand- und Lieferbeleg vorlegen können, empfehlen wir daher, kein vom Käufer gewähltes Versandunternehmen zu verwenden.
    • Das Versanderfordernis gilt nicht für berechtigte Transaktionen mit Artikeln, die Sie persönlich übergeben. Sie müssen uns dann jedoch einen alternativen Liefernachweis oder von uns angeforderte zusätzliche Unterlagen oder Informationen zu der Transaktion vorlegen.
  • Aufforderungen von PayPal zur Vorlage von Unterlagen und anderen Informationen müssen Sie innerhalb der Fristen nachkommen, die wir Ihnen in unserer E-Mail-Korrespondenz oder unserer Korrespondenz auf der Seite Konfliktlösungen mitteilen. Bei verspäteter Vorlage sind Sie möglicherweise nicht mehr zur Inanspruchnahme des PayPal-Verkäuferschutzes berechtigt.
  • Handelt es sich bei dem Verkauf um vorbestellte oder einzelgefertigte Waren, müssen Sie diese innerhalb der im Angebot angegebenen Frist versenden. Ansonsten empfehlen wir Ihnen, alle Artikel innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Zahlung zu versenden.
  • Sie legen einen Versand- oder Lieferbeleg vor.
  • Bei Käuferschutzanträgen wegen nicht genehmigter Transaktionen muss die Zahlung auf der Seite "Transaktionsdetails" als für den PayPal-Verkäuferschutz "berechtigt" oder "teilweise berechtigt" gekennzeichnet sein.
  • Sie dürfen nur eine einmalige Zahlung von einem PayPal-Konto für den Kauf akzeptieren (Teil- oder Ratenzahlungen sind ausgeschlossen).

PayPal bestimmt, ob Ihr Anspruch unter den PayPal-Verkäuferschutz fällt. Die Entscheidung ergeht nach Prüfung der Berechtigungsvoraussetzungen, der im Verfahren bereitgestellten Informationen und Unterlagen sowie aller sonstigen Informationen, die PayPal im jeweiligen Einzelfall für sachdienlich hält.

 

Besondere Voraussetzungen bei Anträgen aus dem Grund "Artikel nicht erhalten"

Wenn ein Käufer einen Käuferschutzantrag aus dem Grund Artikel nicht erhalten stellt, müssen die allgemeinen Voraussetzungen und die nachfolgend aufgeführten besonderen Voraussetzungen erfüllt sein, um den PayPal-Verkäuferschutz in Anspruch nehmen zu können:

  • Sie müssen einen Lieferbeleg vorlegen (siehe unten).

 

Besondere Voraussetzungen für immaterielle Güter

Verkäufe von immateriellen Gütern und Dienstleistungen müssen die allgemeinen Voraussetzungen sowie die folgenden besonderen Voraussetzungen erfüllen, damit sie unter den PayPal-Verkäuferschutz fallen:

  • Integrationsanforderungen:
    • Falls Sie ein PayPal Checkout-Produkt integriert haben, müssen Sie die aktuelle Version dieses Produkts verwenden, wenn Sie Zahlungen direkt über eine Website oder eine für Mobilgeräte optimierte Website akzeptieren, oder
    • sicherstellen, dass Sie beim Checkout Sitzungsdaten an uns weitergeben, wenn Sie über Dritte in PayPal integriert sind oder eine native App integriert haben.
    • Je nach Ihrem Geschäftsmodell gelten unter Umständen noch weitere Integrationsanforderungen. Bei Bedarf teilen wir Ihnen diese Anforderungen im Voraus mit.
  • Im Falle eines Käuferschutzantrags wegen nicht genehmigter Transaktionen muss PayPal eine immaterielle Güter betreffende Transaktion auf der Seite "Transaktionsdetails" als "berechtigt" gekennzeichnet oder Sie anderweitig schriftlich über die Berechtigung informiert haben.
  • Sie haben den Artikel geliefert und können einen Versand- oder Lieferbeleg für immaterielle Güter vorlegen.

 

Erstellen von Lieferbelegen oder Versandbelegen

 

Nicht unter den Schutz fallende Artikel und Transaktionen

Die folgenden Artikel oder Transaktionen sind nicht für den PayPal-Verkäuferschutz berechtigt:

  • Grundeigentum (einschließlich Wohneigentum),
  • Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Flugzeuge und Boote, sofern es sich nicht um leichte, tragbare Fahrzeuge für Freizeitzwecke, wie beispielsweise Fahrräder oder Hoverboards, handelt,
  • (Erwerb von oder Investition in) Unternehmen,
  • Industriemaschinen, die in der Fertigung eingesetzt werden,
  • Zahlungsmitteläquivalente wie Geschenkkarten und Prepaid-Karten,
  • Zahlungen in Bezug auf Gold (ob in physischer oder börsengehandelter Form),
  • Finanzprodukte oder Investitionen,
  • Kunst, Medien, Antiquitäten oder Sammlerstücke in physischer oder digitaler Form oder in Form eines nicht ersetzbaren Token (NFT) mit einem Transaktionsbetrag von mehr als 10.000 USD oder dem entsprechenden Wert in der lokalen Währung.
  • Wetten, Gewinnspiele oder kostenpflichtige Preisausschreiben,
  • Spenden, einschließlich Zahlungen, die als Crowdfunding oder Crowdlending bezogen werden,
  • Zahlungen an eine staatliche Einrichtung (mit Ausnahme von staatseigenen Unternehmen), eine Behörde oder an Dritte, die Zahlungen im Auftrag einer staatlichen Einrichtung oder einer Behörde entgegennehmen,
  • Zahlungen an Rechnungszahlungsdienste,
  • Artikel, von denen der Käufer (entweder uns oder seinem Kreditkartenanbieter gegenüber) behauptet, dass der von Ihnen versandte Artikel nicht mit der Bestellung übereinstimmt (Käuferschutzantrag aus dem Grund Entspricht deutlich nicht der Beschreibung),
  • Vom Käufer direkt bei seinem Kreditkartenanbieter gestellte Käuferschutzanträge aus dem Grund "Artikel nicht erhalten".
  • materielle Güter, die persönlich übergeben werden (dies gilt auch bei Zahlungen in Ihrem Ladengeschäft, außer wenn der Käufer die Transaktion persönlich mit einem QR-Code für Waren und Dienstleistungen von PayPal bezahlt hat),
  • alles, was nach der im eigenen Ermessen vorgenommenen Wertung von PayPal nach diesen Nutzungsbedingungen oder der PayPal-Nutzungsrichtlinie ausgeschlossen ist (dies gilt auch, wenn die Transaktion auf der Seite "Transaktionsdetails" zunächst als "berechtigt" oder "teilweise berechtigt" gekennzeichnet wird),
  • Zahlungen, die als PayPal-Sammelzahlung vorgenommen wurden,
  • persönliche Zahlungen, einschließlich von Zahlungen, die über die PayPal-Funktion "Freunde und Familie" gesendet werden,
  • Zahlungen, die nicht über das PayPal-Konto eines Käufers abgewickelt werden, außer wenn Sie diese als sog. "PayPal-Zahlungen ohne Konto" empfangen und Ihr Geschäftskonto in den USA, Großbritannien, Deutschland, Kanada, Brasilien oder Mexiko registriert ist,
  • Artikel, die versendet wurden, nachdem PayPal Ihnen geraten hat, den Artikel nicht freizugeben,
  • von Reiseunternehmen verkaufte Tickets, wenn (1) der Käufer (entweder gegenüber uns oder seinem Finanzinstitut) vorbringt, dass es sich um eine nicht genehmigte Transaktion handelt, und (2) der Antrag mehr als 24 Stunden vor dem Reisedatum gestellt wurde.